Die DSGVO gilt auch für Vereine – Der VfB Stuttgart zahlt 300.000 Euro

Datenschutz im Fussball, Foto: Rainer Sturm, pixelio.de

Datenschutz im Fussball, Foto: Rainer Sturm, picelio.de

Jetzt hat es auch in Deutschland eingeschlagen. Für das Weitergeben von Mitgliederdaten hat der oberste Datenschützer Baden-Würrtembergs ein Bussgeld von 300.000 Euro verhängt. Es trifft einen renommierten Verein, den VfB Stuttgart. Wenn die Niederlande und der dortige Tennisverband noch weit weg waren, so kommen jetzt die Einschläge näher und zeigen, dass auch Vereine nicht vor Bussgrldern geschützt sind.

LfDI Stefan Brink: „Neben dem spürbaren Bußgeld sorgt der VfB für erhebliche organisatorische undtechnische Verbesserungen in Sachen Datenschutz. Zudem planen die Verantwortlichen erfreulicherweisekünftig ein Engagement bei der Aufklärung über Datenschutzanliegen, mit dem vor allem jungeMenschen angesprochen werden sollen.“ Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink schließt dasVerfahren gegen die VfB Stuttgart 1893 AG ab und erlässt ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro wegenfahrlässiger Verletzung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DS-GVO. Die Verantwortlichen des VfB Stuttgart 1893 e.V. und der VfB Stuttgart 1893 AG haben dieAufklärungs- und Ermittlungsmaßnahmen des Landesbeauftragten unterstützt, durch eigene Initiativegefördert sowie mit der Behörde des Landesbeauftragten umfangreich kooperiert.

Neben der Bußgeldzahlung und der kostenträchtigen Umstrukturierung und Verbesserung ihresDatenschutzmanagements ergreift die VfB Stuttgart 1893 AG in Abstimmung mit dem LfDI Maßnahmenzur Sensibilisierung junger Menschen für Datenschutzanliegen. So fördert der VfB das Projekt „Datenschutz geht zur Schule“ durch Unterstützung bei derÖffentlichkeitsarbeit für regionale Schul-Aktionstage und im Rahmen kind-/jugendgerechter Videos zurSensibilisierung für datenschutzrelevante Themen. Darüber hinaus konzipiert der VfB Schulungen für dieFußballnachwuchsmannschaften U10 bis U21 zum Thema „Datenschutz bei Jugendlichen“. LfDI Stefan Brink: „Mit dem Erlass dieses Bußgeldbescheides schließen wir ein Verfahren ab, das auchfür uns als Aufsichtsbehörde ungewöhnlich war. Ungewöhnlich war nicht nur der Gegenstand unseresVerfahrens, sondern vor allem das hiermit verbundene öffentliche und mediale Interesse. Ungewöhnlichwar auch der Umfang des durch die Einschaltung der Esecon belegten Aufklärungsinteresses und derKooperationsbereitschaft des VfB mit unserer Behörde.“Aus diesem Verfahren heraus ergebe sich die gute Chance, so Stefan Brink weiter, dass der VfB Stuttgartkünftig beim fairen Umgang mit den Daten der Mitglieder besser aufgestellt ist. „Auch wenn wir mitBlick auf Verjährungsvorschriften nicht alle öffentlich diskutierten Vorgänge vollständig untersuchenkonnten, ist doch das jetzt einvernehmlich gefundene Ergebnis überzeugend: Neben dem spürbarenBußgeld sorgt der VfB für erhebliche organisatorische und technische Verbesserungen in Sachen Datenschutz. Zudem planen die Verantwortlichen erfreulicherweise künftig ein Engagement bei derAufklärung über Datenschutzanliegen, mit dem vor allem junge Menschen angesprochen werden sollen.“

Mit dem Erlass des Bußgeldbescheids sind die Ermittlungen gegen den VfB Stuttgart 1893 e.V. und die VfB Stuttgart 1893 AG abgeschlossen.

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