Brauchen Vereine denn immer einen Datenschutzbeauftragten?
Nein, Vereine brauchen nicht grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten.
Es kann aber vorkommen, dass mehr als 19 Personen im Verein mit personenbezogenen Daten umgehen oder dass im Verein besonders sensible Daten verarbeitet werden – dann muss die Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach Artikel 36 der DSGVO geprüft werden.