Datenschutz? Betrifft uns das denn auch?
Diese Frage wird oft gestellt: „Müssen wir uns als Verein, als gemeinnütziger Verein, auch nach der DSGVO richten?
Die Antwort ist eindeutig: Ja, selbstverständlich. Ein Verein muss den Datenschutz beachten, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet. Mitglieder- und Beschäftigtendaten fallen daher unter den Schutz der DSGVO.
Die Nutzung personenbezogener Daten ist in der Regel zur Erfüllung der Vereinsziele unbedingt notwendig und deshalb zulässig.