Datenschutz? Betrifft uns das denn auch?

Datenschutz? Betrifft uns das denn auch?

Diese Frage wird oft gestellt: „Müssen wir uns als Verein, als gemeinnütziger Verein, auch nach der DSGVO richten?

Die Antwort ist eindeutig: Ja, selbstverständlich. Ein Verein muss den Datenschutz beachten, wenn er personenbezogene Daten verarbeitet. Mitglieder- und Beschäftigtendaten fallen daher unter den Schutz der DSGVO.

Die Nutzung personenbezogener Daten ist in der Regel zur Erfüllung der Vereinsziele unbedingt notwendig und deshalb zulässig.

 

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