Welche Vorschriften gelten eigentlich bei Vereinen?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner neuen Fassung gelten für alle Organisationen ab dem 25.05.2018 ohne jede Einschränkung. Das heißt, dass auch eingetragene Vereine (e.V.) und nicht rechtsfähige Vereine die Datenschutz-Grundverordnung mit allen darin enthaltenen Vorschriften einhalten müssen.
Dabei spielt zum Beispiel keine Rolle, ob ein Verein hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Oder ob der Verein als gemeinnützig und mildtätig anerkannt ist oder in erster Linie wirtschaftliche Zwecke verfolgt. Auch die Anzahl der Mitglieder oder ein eventueller Kundenstamm oder ob ein Verein in erster Linie lokal oder eher deutschlandweit tätig ist, bleibt außer Betracht.
In dem Moment, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, unterliegt der Verein den Vorschriften der DSGVO.