Datenschutzdokumentation schon fertig?

Datenschutzdokumentation schon fertig?

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Haben Sie eigentlich die Datenschutzdokumentation mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und der berühmt-berüchtigten TOM’s (Technisch-Organisatorische Maßnahmen) erstellt?

Wenn nicht: Es wird für Sie höchste Zeit. 18 Monate sind seit in Kraft treten der DSGVO vergangen. Und die Datenschutzbehörden in Ihrem Bundesland verstehen da keinen Spaß. Es gibt Beispiele, dass nach einer Anzeige die Behörde das Datenschutzhandbuch mit einer Frist von drei Tagen (ja, richtig gelesen: Frist 3 Tage) angefordert hat.

Und die Bußgelder sind im Oktober 2019 veröffentlicht worden. Für Kleinstunternehmen können bei einfachen Verstößen zwischen 972 Euro und 5832 Euro Bußgeld verhängt werden. Nicht schlecht, oder?

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