AUSGEBUCHT – Impulsvortrag am 5. März: Datenschutz im Ehrenamt

Impulsvortrag zum Datenschutz im Verein am 5. März 2020, Grafik mit freundlicher Genehmigung der GDD

Impulsvortrag zum Datenschutz im Verein am 5. März 2020, Grafik mit freundlicher Genehmigung der GDD

AUSGEBUCHT! Der Impulsvortrag am Donnerstag, 5. März 2020 ist ausgebucht. Gerne laden wir Sie zum nächsten Termin, am Donnerstag, 7. Mai 2020 von 19:00 bis 21:00 Uhr ein. Bitte senden Sie uns eine E-Mail an info@datenschutz-im-ehrenamt.de.

Am 5. März 2020 lädt Datenschutz im Ehrenamt die Vereine im Oberlahn-Gebiet zum Impulsvortrag zur DSGVO und den jüngsten Änderungen ein.

Die Bundesregierung hat am 20. November 2019 das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz beschlossen. Dieses enthält in Artikel 12 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: Zukünftig wird betrieblicher Datenschutzbeauftragter nur noch dann benötigt, wenn mehr als 19 Personen (zuvor waren es mehr als 9 Personen) ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt sind.

Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für uns alle in Vereinen und Verbänden. Denn die 10 Personen waren mit Vorstand, Geschäftsstelle und Kassierer schnell erreicht – mehr als 19 Personen haben kleine Vereine in der Regel nicht.

Bleibt die Definition von „ständig“. Auch da ist die DSGVO eindeutig: Es handelt sich dabei um alle Vereinsmitglieder, nicht nicht nur vorübergehend (zum Beispiel als Ferienaushilfe in der Geschäftsstelle) mit personenbezogenen Daten umgehen. Im Sport- oder Wanderverein gehört jeder Wanderführer, jeder Übungsleiter dazu.

Unabhängig davon bleibt aber die Pflicht im Verein, eine Datenschutzdokumentation mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und den viel zitierten TOMs, den Technisch-Organisatorischen-Maßnahmen zu erstellen. Auch der Umgang mit Lösch- oder Übertragungsanträgen muss beschrieben werden.

Hier besteht, auch mehr als 1 1/2 Jahren nach in Kraft treten der DSGVO noch ein erheblicher Handlungsbedarf.

Datenschutz im Ehrenamt lädt Sie deshalb zu einem Impulsvortrag am Donnerstag, 5. März 2020 von 19:00 bis 21:00 Uhr ein.

Der Veranstaltungsort wird kurzfristig in Abhängigkeit der Anzahl der Anmeldungen bekanntgegeben. Die Teilnahmegebühr beträgt für gemeinnützige Vereine und Verbände 15,– Euro pro Person.

Bitte melden Sie sich per Email möglichst zeitig an:

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